Falls Sie Bewerber mit einer gültiger Lizenz als Flugzeugführer (SEP land) oder Segelflugzeugführer mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler sind müssen folgende Vorgaben für eine Sportpilotenlizenz erfüllt werden:
Theorie:
Theorie in den Fächern: Technik, Verhalten in besonderen Fällen sowie eine pyrotechnische Einweisung
Praxis:
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestflugstunden vor. In der Ausbildung sind die Mindestanforderungen (vgl. § 42 LuftPersV ) des Ausbildungshandbuches u.a. mit 3 Alleinflügen zu erfüllen. Um gemäß § 45 LuftPersV von der Lizenz Gebrauch machen zu können, muss zusätzlich ein einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer ohne Unterbrechung absolviert worden sein!
Die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Lizenz müssen erfüllt sein.
Prüfung:
Die Praxis-Prüfung erfolgt bei uns in Münster-Telgte durch den Ausbildungsleiter
Besonderheiten:
Die Passagierberechtigung wird mit Erteilung der Lizenz mit eingetragen.