Falls Sie Bewerber mit einer gültiger Lizenz als Segelflugzeugführer oder Hubschrauberführer sind, müssen folgende Vorgaben für eine Sportpilotenlizenz erfüllt werden:
Theorie:
Einweisung in den Fächern: Technik, Verhalten in besonderen Fällen und Pyrotechnik Die Theorie-Prüfung (3 Fächer) erfolgt beim Ausbildungsleiter.
Praxis:
20 Flugstunden aus den letzten 24 Monaten als verantwortlicher Führer von Segelflugzeugen oder Hubschraubern können angerechnet werden.
- mindestens zwei 200 km Überlandflüge mit Zwischenlandung auf fremdem Platz mit Fluglehrer sowie
- mindestens 5 Alleinflugstunden sind durchzuführen
Die Praxis-Prüfung Hubschrauberführer erfolgt durch den Prüfungsrat.
Die Praxis-Prüfung Segelflugzeugführer erfolgt durch den Ausbildungsleiter.
Bewerber mit gültiger Lizenz als Segelflugzeugführer prüft der Ausbildungsleiter.
Besonderheiten:
Die Passagierberechtigung wird mit Erteilung der Lizenz eingetragen.